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:. Musik in Download und Mobile Music Shops verkaufen
Unser Service g r media bringt seit 2005 Produktionen von Schweizer Musikschaffenden in die digitalen und mobilen Shops, zum bezahlten Download und als Real Music Klingelton. Wir arbeiten mit unabhängigen Künstlern, mit Labels und Produzenten und anderen Rechteinhabern von Tonproduktionen.

:. Digitaler Vertrieb - Infos & FAQs
Antworten zu oft gestellten Fragen und Details zum digitalen Vertrieb. Da die Bedingungen für » Labels und Verlage abweichen, bitten wir darum, direkt mit uns »Kontakt aufzunehmen

DER DEAL:   Für Eilige vorab in Kurzform.
WER   kann mitmachen?
GENRE:   Welche Musikstile kann ich anbieten?
SHOPS:   Welche Shops werden durch g r media und ihre Vertriebspartner beliefert?
ABLAUF:   Wie gelangt meine Musik in die Shops und wie lange dauert das?
GARANTIE:   Ist die Veröffentlichung meiner Musik in den Shops garantiert?
META-DATEN:   Welche Angaben sind neben meiner Musik sonst noch erforderlich?
nochwas zu Codes:   EAN, UPC, ISRC, ISWC & Co.?
VERTRAG:   Warum muss ich einen mehrseitigen Lizenzvertrag unterschreiben?
LAUFZEIT:   Wieso eine Mindestlaufzeit?
GEBÜHREN:   Was kostet mich das, was die Extras?
VERDIENST:   Und was springt letztendlich dabei raus?
PROMOTION:   Welche Unterstützung kann ich in Sachen Online Promotion erwarten?
HÖRPROBEN:   Was Künstler schon mal selber tun können.
PInk DoGG:   Was macht dieses Label genau?
Warum ausgerechnet g r media?

DER DEAL: Für Eilige in Kurzform.
Was WIR tun
» Eure Musik an fast 300 Download und Mobile Music Shops weltweit ausliefern
» Eure Meta-Daten prüfen, Veröffentlichung beobachten, Promotionsunterstützung
» Gratis ISRC-Codes, Händler-Strichcode gegen kleine Gebühr
» Abrechnung, Statistik, Auszahlung vierteljährlich; Royalties zahlen, wo erforderlich (U.S.A.)
» Eure Einnahmen sind 85% vom Nettoerlös soweit diese Fr. 60.- Nettoerlös pro Jahr übersteigen (ab 2. Jahr)

Was IHR tut
Vorausgesetzt, dass Ihr die vollen Produktionsrechte an den Musikstücken habt, diese professionell bzw. kommerziell verwertbar aufgenommen wurden, und alle Beteiligten (Musiker, Produzenten usw.) abgegolten wurden ...
» einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag mit Laufzeit 2 Jahre mit g r media abschliessen
» die Musiktitel, Meta-Daten und das Cover vom Booklet liefern
» die Verarbeitungsgebühr von Fr. 60.- zahlen


WER kann mitmachen?
Unabhängige Bands, Künstler, Produzenten, Komponisten, Labels, Verleger und alle Rechteinhaber professionell produzierter Musik mit kommerziellem, Seltenheits- oder Liebhaber-Wert. Auf CD, EP, Vinyl oder nur digital, auch mit digitalem Booiklet und Video. Wir behalten uns vor, eure Musik auf Verkaufschancen und textliche Inhalte zu prüfen.

GENRE: Welche Musikstile kann ich anbieten?
So ziemlich alle. Shops wie iTunes bieten Musik aller Genre an, ebenso gibt es spezialisierte Shops für Klassik, Dance, lateinamerikanische Musik usw.

SHOPS: Welche Shops werden durch g r media und ihre Vertriebspartner beliefert?
Mit aktuellem Stand sind es weltweit fast 300, also typische Download Shops (z.b. iTunes), Mobile Music Shops mit Klingeltönen und Full Track Music Downloads (z.b. Jamba), Sites für Streaming Music (z.B. Rhapsody) und solche mit Monatsabos (z.b. eMusic). Die Liste online » hier.

ABLAUF: Wie gelangt meine Musik in die Shops und wie lange dauert das?
Infos » so funktioniert's.
Hinweis: Aufgrund des boomenden Business, des damit verbundenen Andrangs bei den Vertrieben und in den Shops, und besonders wenn ein weiterer Grossverteiler involviert ist (z.B. 247 Entertainment, Nokia/OD2/Loudeye, Musicnet) sind stand Ende 2009 ca. 2-4 Wochen einzuplanen, bis die eigene Musik in den Shops erscheint. Kurzfristigere Lösungen sind möglich, siehe "GEBÜHREN".
GARANTIE: Ist die Veröffentlichung meiner Musik in den Shops garantiert?
Genau wie beim CD-Vertrieb behalten sich einige Shops eine Veröffentlichung vor. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Shops, die Genre-bezogen auswählen, ebenso wie die Mobile Music shops, die ausgesprochen selektiv sind. Die meisten Download Shops wie iTunes, eMusic, Napster, Nokia, exLibris (beliefert durch 247 Entertainment), Rhapsody uvw. stellen aber alle Lieferungen in ihren Shops ein.

META-DATEN: Welche Angaben sind neben meiner Musik sonst noch erforderlich?
Im Prinzip alles, was bisher in einem CD Booklet stand. Die Mindestangaben sind:
» CD-Booklet Frontseite als JPG 1400x1400, 300 dpi (genau so und nicht anders!)
» Titel von Album oder Compilation
» Genre/Subgenre
» Name Band bzw. Interpret/en
» Datum Veröffentlichung (falls schon als CD herausgegeben)
» Händler-Strichcode EAN (oder UPC für digital only)
» und zu jedem Track: Songtitel, Interpret/en, Komponist/en, Original-Verleger, ISRC, Länge, evtl. featured Artist - > details gemäss Anhang A zum Lizenzvertrag. Um den Marketing-Teams der Shops, dem PROMONET, SongSpots etc. ein Feature zu ermöglichen, sollten auch Angaben wie Band-Foto, Bio, Kurztext zum Album, Liner Notes, URL der Band-Website, Handelsflyer etc. mit eingereicht werden.

Nochwas zu Codes: EAN, UPC, ISRC, ISWC & Co.
EAN (European Article Number): Der Produkt-Strichcode, mit dem Unternehmen Handelsartikel -also auch Eure digitalen Tracks und Alben- verwalten » kann für CD-Handel und digital gleichermassen benutzt werden.
UPC (Universal Product Code): Produkte-Strichcode in den U.S.A.
» UPC kann g r media ihren Kunden gegen Gebühr besorgen, wobei der UPC nur für den digitalen Vertrieb benutzt werden kann.
EAN erhalten Verbands-Mitglieder beim » SMMV oder bei g r media gegen Gebühr.
ISRC (International Standard Recording Code, ISO 3901): Die zwölfstellige, digitale Kennzeichnung von Tonaufnahmen, die im Subcode digitaler Aufnahmen (z.B. MP3) mitgeführt wird. » Falls benötigt erhalten Kunden von g r media ISRC-Codes kostenlos, die auch für allfällige CD-Pressungen benutzt werden können. Mehrere Mixe = mehrere ISRC's!
ISWC (International Standard Musical Work Code): Kennzeichnet die Komposition (SUISA). Dieser code könnte in der Zukunft auch im digitalen Vertrieb eine Rolle spielen.
VERTRAG: Warum muss ich einen mehrseitigen Lizenzvertrag unterschreiben?
Um die eigenen Rechte und Ansprüche richtig zu schützen! Wichtig ist, dass Ihr über alle Rechte an der Produktion verfügt, also an der Tonaufnahme, die ihr im Studio gemacht habt, und auch die Mitwirkenden musiker abgegolten habt (Interpretenrecht). Mit dem Recht an der Tonaufnahme übertragt ihr g r media das nicht exklusive Recht, in mehreren Stufen weiter zu lizenzieren, also an Vertrieb/e und letztendlich an die Shops.
*Ihr könnt eure Produktionen an weitere Verkaufsstellen lizenzieren, ausgenommen Aggregatoren und Sub-Vertriebe (also Anbieter, die mit einem Lizenzvertrag mit Euch Eure Produktionen an Hunderte von Download und Mobile Music Shops liefern so wie wir.) Warum? Wegen Konflikten in der Administration in den Shops, die mehrfache Lieferungen ganz einfach entfernen bis die Situation geklärt ist.
Obwohl dieses Geschäft darüber hinaus das Recht am Werk (Komponisten, Verleger, SUISA) nicht tangiert, so ergibt sich bei Verkäufen in Shops in den U.S.A. und in Ländern, in denen keine Verwertungsgesellschaft die Verteilung der Urheberrechtsentschädigungen (Vervielfältigungsrecht) vornimmt, ein Sonderfall. Die Royalties landen nämlich letztendlich beim Rechteinhaber der Produktionen, und das ist nicht immer der gleiche wie z.B. der Komponist, schon gar nicht bei Covern! Unser Vertriebspartner hat mit der amerikanischen Organisation RightsFlow den Deal, dass alle Royalties, die aus Verkäufen in US-Shops resultieren, richtig verteilt werden. Bei Verkäufen in Shops ausserhalb der U.S.A. werden die Royalties direkt von den Shops an die Verwertungsgesellschaft des Landes abgeführt, von wo aus die Royalties weiter geleitet werden, also auch an die SUISA für Schweizer Komponisten. Und daher nerven wir ziemlich, bis wir diese Angaben von Euch erhalten haben :-)
Daher: Besser am Anfang ein paar Seiten mehr lesen und das Rechtliche ist geklärt.

LAUFZEIT: Wieso eine Mindestlaufzeit?
Trotzdem sich in den Neuen Medien Produkte rasent schnell konsumieren lassen, so spielt beim Faktor Geschwindigkeit dennoch der Konsument die massgebliche Rolle. Unsere Erfahrung hat gezeigt: Bis Eure Musik auch im letzten Shop veröffentlicht wurde, bis erste Fans Eure Tracks dort entdeckt, gekauft und weiterempfohlen haben, und bis dann die ersten Verkäufe überhaupt rapportiert werde, da vergehen etliche Monate. Sicher wollt ihr über den Verkauf auch Euren Erfolg messen, und da die Shops sehr unterschiedlich rapportieren, die einen monatlich, andere nur halbjährlich, so sind die Zahlen eigentlich erst nach einem ganzen Jahr nach Veröffentlichung wirklich aussagekräftig. Da wir auch im Bereich der Promotion für Euch tätig sind, was eine kontinuierliche Markt-Bearbeitung erfordert, so haben wir die Vertragslaufzeit auf 2 Jahre festgelegt. Falls nun aber ein "Major" mit einem Plattenvertrag vorbeikommt, was einen Ausstieg aus dem Vertrag mit g r media erfordert, so ist eine vorzeitige Kündigung verbunden mit einer Gebühr bei unserem Vertriebspartner jederzeit möglich.

GEBÜHREN: Was kostet mich das, was die Extras?
Für unsere Vorarbeit, also unsere Zeit, die wir für das Aufbereiten aller Meta-Daten usw. einsetzen, erheben wir eine Einrichtungsgebühr von Fr. 60.- pro Tonträger (ca. 1 Studne Musik). Für jedes weitere Jahr entstehen Fr. 60.- Verwaltungskosten, die zu 100% auf die Nettoerlöse des Vorjahres angerechnet werden. Nettoerlöse darüber hinaus werden zu 85% ausbezahlt, Nettoerlöse darunter wird die Differenz belastet.
Optionale Extras - davor und danach:
ISRC: Gratis
Händlercode EAN für CD UND digital: Fr. 55.-
Händlercode UPC nur digital: Fr. 20.-
Label Code (nur für Radiobemusterung Deutschland benötigt): Fr. 20.-
Express-Aufschaltung ("rush ingestion" Gebühr Vertriebspartner): Fr. 150.-
Austausch Coverbild nach Aufschaltung in Shops: Fr. 40.-
Austausch Audio Files vor Auslieferung an Shops: Fr. 50.-
Austausch Audio Files nach Aufschaltung in Shops: Fr. 150.-
Kodierung von Vinyl (keine Bearbeitung): Fr. 80.- für Singles, Fr. 120.- für LPs
Vorzeitige Abschaltung ("take-down" Gebühr Vertriebspartner) erste 6 Monate: Fr. 350.-
Abschaltung ("take-down") generell: Fr. 100.-
Hörproben festlegen: Fr. 3.- pro Song
Stand 01.2010, Änderungen vorbehalten


VERDIENST: Und was springt letztendlich dabei raus?
Umsatzorientierte Einnahmen
g r media schüttet 85% der Nettoerlöse über Fr. 60.- aus (siehe "GEBÜHR")
Einnahmen pro Track (prozentual)
Je nach Geschäftsmodell des Shops (per Track Bezahlung, Streaming, Monatsabo, Mobile-Downloads) und je nach Währung und Umrechnungskurs errechnen sich die Nettoerlöse jeden Monat neu. Beispiele: Bei einem Vertriebs-Netto von z.B. Fr. 0.70 für einen in den U.A.A. verkauften Track verbleiben Fr. 0.59 (85%) (MINUS SUISA ca. Fr. 0.11!), oder für einen in Europa verkauften Track mit einem Vertriebs-Netto von Fr. 0.87 macht das Fr. 0.74 (85%) (SUISA bereits vom Shop gezahlt). Macht man das gleiche Rechenbeispiel mit dem effektiven Reingewinn pro Track bei einer CD, so lässt sich mit dem Verkauf in den Download und Mobile Music Shops schon mehr verdienen.
Hinweis: Da die Shops vermehrt feste Monatspauschalen anbieten, wie z.B. eMusic, Napster, Rhapsody, so werden die zu erwartenden Nettoerlöse von diesen Shops bald geringer ausfallen. Daher g r medias Vertriebsdevise: breit streuen und überall dabeisein !
Noch ein Hinweis: Sicher gibt es Anbieter, die mehr auszahlen, wenn man den digitalen Vertrieb z.b. selber in die Hand nimmt. Genau wie der CD Vertrieb ist der digitale letztendlich mit sehr viel Verwaltungsaufwand verbunden, besonders wenn man als Komponist den Urhebertantiemen bei Verkäufen in Shops in den USA und Mexico nachrennen muss bzw. einzelnen Verlegern Rappenbeträge auszuzahlen hat, wenn Cover von amerikanischen Komponisten eingespielt wurden (gesetzliche rate 2006-2007 = $ 0.091). g r media deckt die gesamte Administration ab und Ihr könnt Euch auf das konzentrieren, was ihr am liebsten macht, nämlich Musik.
Kleiner Tipp an Produzenten: Songs unter 5 Min Länge halten. Sind die Songs länger, werden höhere Urherrechtsentschädigungen (Komponisten, Verlage, SUISA) fällig und die Verkaufspreise für die Tracks höher. Das verstehen die Konsumenten nicht immer.

PROMOTION: Welche Unterstützung kann ich in Sachen Online Promotion erwarten?
Im Klartext: Die Veröffentlichung Eurer Musik in den Download und Mobile Music Shops ist keine Garantie für reissende Absätze. Ohne Promotion "verstauben" auch digitale Tracks in den virtuellen Regalen. Aber die Chance, dass irgendwo auf der Welt ein Musikfan Eure Musik entdeckt, ist um einiges grösser, als Eure CD in einem CD-Laden in Tokyo, Paris oder Johannesburg zu finden.
» Regel Nr. 1: » Hörproben festlegen.
» Mit g r media seid ihr automatisch im "PROMONET" vertreten - sofern Ihr bis zu drei Titel Eurer CD für die kontrollierte Promotion freigebt.
» Weitere Promo-Partner sind Sites wie live365.com, indie911.com, isound.com usw.
Als Kunden von g r media erhaltet ihr automatisch jede Menge Tipps, wie Ihr Euch im Web auf den verschiedenen Plattformen selber präsentieren könnt und dadurch eine grössere Fangemeinde erreicht » Promo-Tipps Blog.

HÖRPROBEN: Was Künstler schon mal selber tun können.
Die Shops schneiden in einem automatisierten Pprozess 30 Sekunden ab 0s oder 30s. Da die Hörprobe aber der erste hörbare Eindruck ist und meist über den Kauf entscheidet, so empfiehlt g r media dringend, etwas Zeit zu investieren und die startsekunde der Hörprobe festzulegen (z.B. ab 00:45s = 45, ab 01:3521s = 95). Die meisten Shops setzen die gewünschte Startzeit der Hörprobe um.

PInk DoGG: Was ist dieses Label?
a PInk DoGG Tone Wenn ihr kein eigenes Label habt, dann wird Eure Musik automatisch unter den digitalen Labeln PInk DoGG oder Energenzia (Klassik, New Age) veröffentlicht.

Und warum ausgerechnet g r media?
» weil wir als ausgewachsene "dot-com Babys" wissen, was im Web läuft
» weil wir auch wissen, wie das Musik-Business tickt
» weil wir unabhängigen Konsumenten Musik von unabhängigen Künstlern bringen wollen
» weil wir dazu mit unseren Kunden die Chancen der neuen Technologien nutzen wollen
» weil wir uns auch nach Vertragsabschluss intensiv um unsere Kunden kümmern
» weil wir für unsere Kunden auch heikle Themen wie Urheberrechtsentschädigungen USA und Mexiko anpacken
» und weil wir für unsere Kunden lieber breit streuen als vereinzelt bröseln
Denn der Schweizer Markt ist nicht gross genug, um als unabhängiger Künstler per Download richtig Geld zu verdienen. Mit den neuen Technologien sind Künstlern heute keine Grenzen mehr gesetzt, also ab mit der eigenen Musik in den globalen Cyberspace. Dabei schliessen wir Mundart nicht aus. Und wir zeigen Euch, wie Ihr ganz neue Fans gewinnen könnt  »Promotion

Stand F.A.Q. 01.2010, Änderungen vorbehalten. Rechtlicher Hinweis: Die Wiederverwendung der Texte in dieser Seite oder Teile davon ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von g r media gestattet.
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